Für wen ist B96 interessant?
Wer den B-Führerschein nach 1999 gemacht
hat,
darf Gespanne, die eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg überschreiten, nicht fahren!
Die Schlüsselzahl B96 ist eine Erweiterung zum bekannten B-Führerschein.
Sie ermöglicht das Fahren von Gespannen bis zu 4.250 kg zulässiger Gesamtmasse (zG).
Inhaber der Schlüsselzahl B96 im Führerschein können damit rund 2/3 aller Wohnwagengespanne fahren! B96 kann schneller und günstiger erworben werden als die Klasse
BE!
Welche FAHRZEUGE dürfen gefahren werden?
Es dürfen
folgende Gespanne gefahren werden:
Zugfahrzeuge der Klasse B mit max. 3.500 kg zG
mit Anhänger über 750 kg zG
wobei die Fahrzeugkombination max. 4.250 kg zG sein darf!
GUT ZU WISSEN!
Das zulässige Gesamtgewicht (zG) einer
Fahrzeugkombination errechnet sich
aus der Summe der zulässigen Gesamtmassen der Einzelfahrzeuge
ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten.
Dies ist die Summe aus den Feldern „F2“
der beiden Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (neue Fahrzeugscheine).
Welche VORAUSSETZUNGEN sind zu
beachten?
Wie läuft die AUSBILDUNG ab?
Die Ausbildung bei B96 findet in Form einer "Fahrerschulung"
statt:
Teil 1 - Theorie (2,5 Stunden)
Teil 2 - Fahrpraktische Gruppenschulung (3,5 Stunden)